Neue Regelungen für das Heilpraktikerwesen treten in Kraft
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald gibt bekannt:
Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes wurden durch das Sozialministerium BW geändert. Wesentliche Änderungen ab der Herbstüberprüfung 2025 sind:
- bei Antragstellung ist ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach §30a BZRG vorzulegen
- begrenzte Wiederholungsmöglichkeiten bei Nichtbestehen der Kenntnisüberprüfung auf drei Wiederholungen
- Anzeigepflicht des Ausübungsortes, des Tätigkeitsspektrums sowie ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung
Termin der nächsten schriftlichen Überprüfung
- Mittwoch, 08.10.2025