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Neue Regelungen für das Heilpraktikerwesen treten in Kraft

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald gibt bekannt:

Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes wurden durch das Sozialministerium BW geändert. Wesentliche Änderungen ab der Herbstüberprüfung 2025 sind: 

  • bei Antragstellung ist ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach §30a BZRG vorzulegen
  • begrenzte Wiederholungsmöglichkeiten bei Nichtbestehen der Kenntnisüberprüfung auf drei Wiederholungen
  • Anzeigepflicht des Ausübungsortes, des Tätigkeitsspektrums sowie ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung 

Termin der nächsten schriftlichen Überprüfung

  • Mittwoch, 08.10.2025

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