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Aus dem Heilpraktikergesetz vom 17.02.1939:

§ 1 

(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.

(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“.

Übersetzt bedeutet dies, wer kein approbierter Arzt ist, darf nur mit Erlaubnis therapieren (ansonsten begeht man eine Straftat). – Als Therapie gilt jede Maßnahme – abgesehen von Erste-Hilfe-Maßnahmen im Notfall oder prophylaktischer Vorsorgemaßnahme, wie z.B. Ernährungsberatung, die mit Feststellung, Heilung oder Linderung zu tun hat. Man kann eine Erlaubnis erhalten, mit der man nach Erhalt als Heilpraktiker tätig sein darf, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Eine dieser Voraussetzungen ist, dass man eine Überprüfung vor dem Amtsarzt ablegt. Um hierfür gewappnet zu sein, ist eine Ausbildung sinnvoll. In diesem Rahmen kann ich folgendes anbieten:

Grundkurs

In Kleingruppen von 5 bis maximal 12 Teilnehmern werden mit den Interessierten die wichtigsten Gesetze rund um den Beruf, in die Anatomie, Physiologie und Untersuchung des Menschen, sowie wichtige Krankheiten und deren Therapie im Unterricht erarbeitet und aufgeschrieben. Jeder Schüler arbeitet daheim den Stoff nach und bereitet ihn mit Hilfe des Lehrbuches in der Weise für sich selbst auf, wie er später am besten für ihn oder sie erlernbar ist. – Jeder Heilpraktikeranwärter erstellt sich auf diese Weise sein eigenes, ganz individuelles Lernskript als Vorbereitung für die Überprüfung.

Wichtig ist mir, hierbei jeden Heilprakitkeranwärter mit zu nehmen, sprich, jedem diese Ausbildung zu ermöglichen, ob nun mit oder ohne Vorkenntnissen. Fragen und eigene Erfahrungen der Kursbesucher sind also nicht nur erlaubt, sondern gewollt, sie bereichern den Unterricht für alle Teilnehmenden.

Zwischenprüfungen, Tests und mündliches Abfragen geben den Lernenden einen Eindruck über ihren eigenen, bis dahin erreichten Wissensstand.

Kompaktkurs

Der Kompaktkurs richtet sich in aller erster Linie an Absolventen eines Grundkurses, aber auch Menschen aus medizinischen Berufen und/oder Anwärtern, die sich sehr schnell und intensiv große Mengen an Stoff aus dem Buch einprägen können.

Im Kompakturs wird innerhalb eines starken Jahres das Wissen aus dem Grundkurs abgefragt und insoweit wiederholt, wie das die Zeit erlaubt. – Sprich, wenn eine Gruppe sehr gut gelernt hat, sich sehr gut auf den Kurs vorbereitet hat, kann entsprechend viel Stoff aufbereitet werden, während in einer Gruppe mit schwacher Vorbereitung nur ein kleinerer Teil des Lernstoffes durchgenommen werden kann. Ein Thema hat in der Regel zwei Unterrichtseinheiten, die erste ist der Anatomie und Physiologie gewidmet, die zweite den Untersuchungen und Krankheiten.

Crash-Kurs

Dieser Kurs ist vor allen Dingen an Absolventen eines Grundkurses (mit oder ohne anschließenden Kompaktkurs) gerichtet, kann aber auch von Absolventen eines Kompaktkurses oder Menschen mit sehr, sehr guten medizinischen Kenntnissen belegt werden.

Im Crash-Kurs werden innerhalb von ca. 7 Monaten alle Themen nochmal in einem mündlichen Teil abgefragt und in einem schriftlichen Teil werden Originalprüfungsfragen durchgearbeitet. – Auch hier spielt es eine ganz wesentliche Rolle wie gut eine Gruppe vorbereitet ist, denn je besser alle vorbereitet sind, desto mehr Stoff kann wiederholt werden.

Der Crash-Kurs dient nicht dazu, das nötige Wissen für die Überprüfung zu erarbeiten, sondern soll einzelne Elemente aus allen relevanten Kapiteln wiederholen, Wissen vertiefen, Querverbindungen zu anderen Kapiteln schaffen – und den Fortgeschrittenen so auf die Prüfung vorbereiten.

Der Kurs kann mehrfach hintereinander belegt werden, bis sich ein Teilnehmer prüfungsreif fühlt. Der Unterrichtsstoff wechselt von Kurs zu Kurs, so dass es nur zu partiellen Wiederholungen kommen wird.

Nach den Weihnachts- und Sommerferien werden regelmäßig Zwischenprüfungen abgehalten und am Ende erwarten den HPA dann Prüfungssimulationen, um sich auch mental auf die die mündliche Überprüfung vorbereiten zu können.

Sonderkurse

Auf Nachfrage können folgende Kurse angeboten werden:

  • Reiki-Kurse (Reiki I und Reiki II)
  • Einführungsseminar „Klassische Homöopathie“
  • Homöopathische Arzneimittelbilder
  • „First Aid homöopathisch“
  • Manuelle Gelenktherapie (angelehnt an Dieter Dorn) u. Breuss-Massage
  • Injektion, Infusion und Eigenbluttherapie (verschiedene Dozenten)
  • „Erste Hilfe/Praxisnotfälle“ (Andreas Hasselmann)
  • „Phytotherapie“ – themenbezogen, stoffbegleitend zum Unterricht (Petra Stunz)
  • „Kräuterwanderung“ (Petra Stunz)
  • „Blütenessenzen“ nach Dr. Bach
  • Einführung in die Fußreflexzonentheraphie
  • „Trockenes Schröpfen“
  • „Praxiseröffnung/Praxisführung“
  • „Labor“ (Petra Stunz)
  • Praxiskurs: Angewandte Untersuchungsverfahren

Weiterführende Infos zu Terminen und Kosten finden Sie unter Kurse – Termine & Kosten